Ihre Reha – Ihre Wahl
Der gemeinnützige Verein Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist eine gute Anlaufstelle, wenn es um Fragen rund um Rehabilitation geht.
…der Anspruch auf eine Rehabilitation verbunden ist mit dem Wunsch- und Wahlrecht?
Als Patient haben Sie die Möglichkeit, eine Wunschklinik für Ihren Aufenthalt zu wählen.
Dies müssen Sie bei Ihrem Kostenträger einreichen und begründen. Wenn die gewählte Einrichtung für Ihre individuelle Situation und Genesung besonders geeignet ist – zum Beispiel, weil sie schon einmal dort waren und gute Erfahrungen gemacht haben – muss Ihr Kostenträger Ihrem Wunsch stattgeben und den Reha-Aufenthalt in der Wunschklinik gewähren.
Der gemeinnützige Verein Arbeitskreis Gesundheit e.V. ist eine gute Anlaufstelle, wenn es um Fragen rund um Rehabilitation geht.