Reha-Patienten – Ihr Wunsch und Wahlrecht

“Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts“hiermit sollte der deutsche Philosoph Arthur Schopenhauer bis heute recht behalten, denn diese Erfahrung kennen wir sicherlich alle.

Gesund zu sein, ist nicht nur ein Geschenk im Alter, sondern auch, um mit beiden Beinen im Berufsleben stehen zu können.
Erkrankt ein Mensch, der noch im Berufsleben steht, schwer, so ist es zunächst einmal unser Bestreben, diesen Patienten in der Reha soweit wieder herzustellen, dass er seinen Beruf wieder ausüben und sich zu Hause wieder komplett selbstständig versorgen kann. Es kann dadurch eine Arbeitslosigkeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit verhindert werden (Reha vor Rente). An diesem Ziel arbeiten Ärzte und Therapeuten zusammen mit unseren Patienten mit Hilfe modernster Therapieverfahren.

Erkrankt ein Mensch, der nicht mehr im Berufsleben steht oder der aufgrund seiner schweren Erkrankung nicht wieder arbeiten kann, so ist es das Ziel der Therapeuten und Ärzte, unseren Patienten zu helfen, wieder ein möglichst selbstständiges und unabhängiges Leben zu führen. In vielen Fällen kann so eine Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit verhindert werden (Reha vor Pflege). Auch hierzu gibt es moderne Therapieverfahren, um Patienten beizubringen, wie sie verloren gegangene Fähigkeiten wieder erlernen oder kompensieren können.

Ihr Weg in die Reha

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme bescheinigen.

Sie können bei Ihrer Versicherung einen Wunsch bezüglich der Reha-Einrichtung äußern. Die von Ihnen gewählte Klinik muß von unabhängiger Stelle zertifiziert worden sein.

Bei Ihrer Krankenversicherung bzw. den Rentenversicherungsträgern erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare.

Sie unterschreiben die Zustimmungserklärung.

Den medizinischen Antrag an den Kostenträger schreibt Ihr Hausarzt.

Nach erfolgter Bewilligung plant die jeweilige Klinik Ihren Aufenthalt und schickt Ihnen eine Bestätigung zu.

Sie können Heilbad- und Reha-Einrichtung selbst bestimmen.

Bei Ihrer Krankenversicherung bzw. den Rentenversicherungsträgern erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare.

Sie unterschreiben die Zustimmungserklärung.

Klären Sie vor Antritt der Maßnahme die Höhe einer eventuellen Kostenübernahme und holen Sie eine Kostenzusage Ihrer Privatversicherung ein.

Nach erfolgter Bewilligung plant die jeweilige Klinik Ihren Aufenthalt und schickt Ihnen eine Bestätigung zu.

Sie treten bald eine Rehamaßnahme an und würden Ihre Anschlussheilbehandlung oder Ihr Heilverfahren gerne in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen?
 
Sie selbst haben die Möglichkeit, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik auszusuchen. So ist im Sozialgesetzbuch IX (§9) eindeutig geregelt, dass der Rehabilitationsträger (z.B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Rehaantrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen.

Antragsformular Caspar Heinrich Klinik (PDF)
Antragsformular Marcus Klinik (PDF)
Antragsformular Moritz Klinik (PDF)
Antragsformular Park Klinik (PDF)
 

Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Rehabilitation bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.

Sie sollten darauf achten, dass die Klinik Ihrer Wahl von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert wurde. Alle Häuser der Gräflichen Kliniken sind zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.
Darüber hinaus muss die Klinik Ihrer Wahl über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen und sie muss für Ihre Rehabilitation geeignet sein. Ihrem Wunsch dürfen also keine medizinischen Gründe entgegenstehen.

Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er dies in einem Bescheid ausführlich begründen. Generell sollten Sie Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden darf, genau überprüfen. Sie können gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen.